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Neues zu Corona vom Landessportbund

nachstehend unsere aktuellen Informationen zur sportpolitischen Entwicklung in der Coronakrise.

1. Soforthilfeprogramm des Landes um drei Monate verlängert!

Nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Hinweise aus Ihrem Kreis haben wir die Landesregierung in den vergangen Wochen in mehreren Gesprächen gebeten, die bis heute befristete Soforthilfe Sport (gültig für die Monate März, April und Mai) um drei Monate zu verlängern. Von der ersten Phase haben bis heute schon mehr als 450 Vereine mit einer Förderung von insgesamt rund 3,3 Millionen Euro profitiert. Viele Vereine haben uns aber auch berichtet, dass sie erst in den Sommermonaten mit Zahlungsengpässen rechnen und deswegen im Rahmen der ursprünglichen Frist bis zum 15. Mai keine Hilfe beantragen konnten.

Die heute von der Landesregierung bekannt gegebene Verlängerung des Förderzeitraums bis zum 31. August 2020 (Antragsfrist 15. August 2020) umfasst jetzt auch den Zeitraum, in dem viele Vereine in normalen Jahren beispielsweise Einnahmen aus Vereinsfesten oder sonstigen Veranstaltungen erzielen. Diese Gelder werden aber voraussichtlich aufgrund der Corona-Situation komplett wegfallen. Vereine (auch Bünde und Verbände), die dadurch in Zahlungsschwierigkeiten geraten, können zu den bekannten Bedingungen über das Förderportal des Landessportbundes https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe-fuer-den-sport-in-nrw Förderanträge stellen. Unverändert ist eine Förderung bis zu 50.000,- Euro möglich.

Wir danken der Staatskanzlei und insbesondere der zuständigen Sport-Staatssekretärin und ihrer Sportabteilung für die rasche Entscheidung und unkomplizierte Umsetzung

2. Lockerungsbeschlüsse für den Sport 7. und 11. Mai

Mit unserem Corona-Update vom 9. Mai hatten wir Sie über die Lockerungen für den Sportbetrieb informiert und darauf hingewiesen, dass die Umsetzung durch die Behörden vor Ort voraussichtlich sehr unterschiedlich ausfallen wird. So ist es auch gekommen. Die Spanne reichte in dieser Woche  von Kommunen, die noch gar keine Sportanlagen geöffnet haben bis hin zu Kommunen, die alle nach Coronaschutzverordnung möglichen Öffnungen umgesetzt haben. Ein besonderer Streitpunkt ist dabei die Frage, ob Schulsporthallen seit dem 11. Mai grundsätzlich auch wieder für den Vereinssport zur Verfügung stehen oder nicht. Einige Kommunen leiten aus der Coronabetreuungsverordnung (regelt u. a. die Öffnung von Schulen) ab, dass eine Öffnung für den Vereinsbetrieb nicht zulässig sei. In der Landesregierung gibt es hierzu leider unterschiedliche Aussagen aus unterschiedlichen Ressorts. Wir haben bereits am vergangenen Wochenende mündlich und schriftlich auf dieses Problem hingewiesen und hoffen auf eine zeitnahe Klarstellung der Landesregierung.

Allerdings wollen wir auch darauf hinweisen, dass sich voraussichtlich nicht alles durch Landesverordnungen wird regeln lassen. Der sehr zügige Stufenplan für NRW erfordert in kurzen Abständen teilweise umfassende Anpassungen der Verordnungen. In der Landesverwaltung geben nach unserem Eindruck alle ihr Bestes und arbeiten an der Belastungsgrenze und teilweise darüber hinaus, können aber sicher nicht jedes Detail berücksichtigen.

Wir haben aus Gesprächen im Rahmen des Sportausschusses des Städtetages und mit dem Städte- und Gemeindebund mitgenommen, dass es vor Ort vor allem die ganz praktischen Fragen sind, die eine von den Sportvereinen erhoffte umgehende Öffnung aller Sportanlagen erschweren. Dazu zählt insbesondere die Reinigung der Sportanlagen und Nebenräume. Niemand hat bislang Erfahrungen, wie oft und in welchem Umfang diese angesichts der Coronasituation vorzunehmen ist und es gibt dazu eben auch keine detaillierten Vorgaben der Landesregierung. Und das ist nur eine von vielen offenen Fragen. Aus unserer Sicht liegt darin auch eine Chance für den organisierten Sport, sich einzubringen. Wir bitten deshalb alle Stadt- und Kreissportbünde, den konstruktiven Dialog mit den zuständigen Ämtern zu suchen, wo möglich Hilfen anzubieten und uns über gelungene Lösungen zu informieren, die wir gern allen Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes zur Verfügung stellen.

3. Betrieb der Sportschulen des LSB und der Fachverbände

Auch hier gilt das oben Gesagte. Details zur Umsetzung der ab 18. Mai möglichen Öffnung von Beherbergungsbetrieben liegen bislang (Freitagabend, 15. Mai) nicht vor. Trotzdem konnten einzelne Schulen bereits Absprachen mit ihren lokalen Behörden erzielen und werden nächste Woche wieder in einen eingeschränkten Betrieb gehen, das gilt auch für unser Sport- und Tagungszentrum in Hachen. Die vorliegenden Konzepte und Erfahrungen werden unter den schultragenden Verbänden ausgetauscht. Wir bleiben dran und informieren Sie, sobald wir weitere Informationen haben.

4. Ständige Konferenzen

Mit Schreiben vom 15.April hatten Ihre Sprecher Dr. Michael Timm und Reinhard Ulbrich Sie über den weiteren Umgang mit der Ergebnissen der Partizipationstagung vom 6. März informiert und in Aussicht gestellt, am 06. Juni eine Konferenz in Hachen durchzuführen. Wir sind uns jedoch heute mit Sprechern und Vorstand einig, dass es angesichts der momentanen Lage keinen Sinn macht, weiter an diesem Termin festzuhalten. Die verschiedenen am 6. März gegründeten  AGen arbeiten weiter und wir werden am 25. Juni eine Bestandsaufnahme hierzu im Präsidium machen,. Anschließend werden wir Sie ausführlich über die Ergebnisse informieren. Unsere Pläne für eine Präsenzveranstaltung richten sich jetzt auf den 28./29. August in Hachen für eine zweitägige Konferenz und wir bitten Sie, sich diesen Termin vorzumerken.

Wir wünschen Ihnen und Euch weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen!

Herzliche Grüße

Ihr                                Ihr

Stefan Klett                  Dr. Christoph Niessen

Präsident                     Vorstandsvorsitzender


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